Gute Arbeit kostet Geld. Die Abrechnung meines anwaltlichen Honorars erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt sind. Die Berechnung im Einzelfall ist zu komplex, als dass an dieser Stelle eine pauschale Darstellung in nachvollziehbarer Form möglich wäre. Man sollte aber wissen, dass beispielsweise in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem sogenannten Streitwert abgerechnet wird, in straf- und sozialrechtlichen Angelegenheiten entstehen Betragsrahmengebühren, so dass der tatsächliche Aufwand von größerer Bedeutung ist. Selbstverständlich bin ich jederzeit bereit Ihnen darzulegen, wie sich die Kosten in Ihrem konkreten Fall darstellen.
Die Höhe der Notarkosten richtet sich einzig nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem hiesigen Arbeitsaufwand. Dabei sind die zu erhebenden Kosten/ Gebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Dieses Gesetz legt auch fest, wie der Geschäftswert zu ermitteln ist. Die ordnungsgemäße Abrechnung der entstandenen Gebühren unterliegt der Aufsicht und Prüfung durch die Dienstaufsicht (Präsident des Landgerichts Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück).