Ich begleite die Vertragsparteien in sämtlichen Fragen des Immobilienverkaufs und -erwerbs, sei es beim Verkauf von Grundstücken und Häusern, bei der Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum oder beim Entwurf und der Beurkundung von Bauträgerverträgen.
Vor der Beurkundung müssen Notare die handelnden Personen sowie die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und dokumentieren. Deshalb müssen Unternehmen zwingend Angaben zum sog. wirtschaftlich Berechtigten beantworten, wenn bei einer Immobilien-Transaktion Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt sind. Hierdurch werden die internen Eigentums- und Kontrollstrukturen der Gesellschaft dokumentiert. Ich muss die gemachten Angaben des wirtschaftlich Berechtigten dann mit den Ergebnissen meiner eigenen Ermittlungen abgleichen.
Bei Transaktionen unter Beteiligung von Gesellschaften nehmen Notare dafür Einblick in das Transparenzregister. Die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten müssen Unternehmen dem Transparenzregister zur Eintragung mitteilen und stets auf dem aktuellen Stand halten. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Hinweisblatt der Bundesnotarkammer entnehmen.
Einen weiteren Tätigkeitsbereich nimmt die Beratung im Erbrecht, aber auch im vorsorgenden Bereich (Vorsorgevollmachten) ein. Bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bin ich Ihre Ansprechpartnerin.
Ich bin mir der Verantwortung des Amtes bewusst und bilde mich regelmäßig für Sie fort.